Hundesteuer
Erster Hund | 84,- Euro |
jeder weitere Hund | 168,- Euro |
Erster Kampfhund | 720,- Euro |
jeder weitere Kampfhund | 1.440,- Euro |
Hinweis:
Alle Hunde, die älter sind als drei Monate, müssen angemeldet werden. Die Steuermarke muss sichtbar am Hals des Hundes angebracht werden.
Das Halten von z.B. Blindenhunden wird auf Antrag von der Steuer befreit. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details bei der Finanzverwaltung.
Für die Abmeldung eines Hundes fallen keine Gebühren bzw. Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel bezahlte Hundesteuer zurück.