Aktuelles

Informationen zu Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen

Wahlbenachrichtigungen


Zwischen dem 12. Januar 2025 und dem 02. Februar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen versendet. Nach den aktuellen Informationen werden die des PLZ-Bezirks „88“ am 21. Januar 2025 vom Druckzentrum des Rechenzentrums an den Postdienstleister übergeben.
Ab Zustellung der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen online, per scannen des QR-Code oder vor Ort im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten beantragt werden.


Briefwahlunterlagen


Aufgrund der sehr engen gesetzlichen Fristen, kann die Druckfreigabe für die Stimmzettel erst nach dem 30. Januar 2025 durch den Kreiswahlleiter erfolgen. Der Druck der Stimmzettel beginnt unmittelbar nach der Druckfreigabe, sodass die Auslieferung an die Städte und
Gemeinden bis spätestens 07. Februar 2025 erfolgen soll.

Mit der Herausgabe der Briefwahlunterlagen kann somit vermutlich erst ab Montag, 10. Februar 2025 gerechnet werden. Ab diesem Zeitpunkt können dann auch die beantragten Briefwahlunterlagen von uns abgearbeitet und versendet werden.